Trotz der emotionalen Belastung, die ein Todesfall mit sich bringt, sind bereits in den ersten Stunden wichtige Schritte zu unternehmen.
Mit unserem Ratgeber „Was tun im Trauerfall“ versuchen wir Ihnen, kurz und präzise, eine Darstellung der genauen Schritte zu vermitteln
und Ihnen somit eine Stütze an die Hand zu geben.
Die ersten Aufgaben im Überblick:
Arzt verständigen (am besten den Hausarzt)
- wenn der Sterbefall zuhause eintritt
- falls der Sterbefall im Krankenhaus, Alten- oder Pflegeheim eintritt, wird dies automatisch veranlasst
Benachrichtigung der engsten Verwandten
- weitere Schritte besprechen
Prüfen ob eine Bestattungsvorsorge vorhanden ist
oder ein Schriftstück in welchem Wünsche hinsichtlich der Bestattung festgelegt sind
Wenn der Arzt den Tod festgestellt hat, die Todesbescheinigung ausgefüllt hat und sie dazu bereit sind verständigen sie einen Bestatter ihrer Wahl.
In einem Trauerfall erreichen Sie uns rund um die Uhr an insgesamt 365 Tagen im Jahr. Unser eigens dafür eingerichteter Bereitschaftsdienst steht Ihnen für Abholungen ununterbrochen zur Verfügung.
Nehmen Sie sich Zeit und verabschieden Sie sich in aller Ruhe von Ihrem verstorbenen Angehörigen.
Nach dem Bestattungsgesetz Baden-Württemberg darf die verstorbene Person bis zu 36 Stunden nach Eintritt des Todes zu Hause bleiben.
Manche Einrichtungen verfügen auch über Räumlichkeiten, in denen Sie nochmals Abschied nehmen können.
Was brauche ich?
Personalausweis | Geburtsurkunde | Heiratsurkunde/ Familienbuch/ Lebenspartnerschaftsurkunde | Sterbeurkunde Ehegatte/in | Scheidungsurteil | |
Ledig | x | x | |||
Verheiratet | x | x | x | ||
Verwittwet | x | x | x | x | |
Geschieden | x | x | x | x | |
Lebenspartnerschaft | x | x | x |
Wenn eine Ehe im Ausland geschlossen wurde – die offizielle Anerkennung der Eheschließung oder Übersetzung, gleiches gilt für Scheidungsurteile.
Falls die oben aufgezählten Dokumente nicht auffindbar sind, helfen wir ihnen gerne diese zu beschaffen!
Weitere Unterlagen bzw. Dokumente:
Wichtige Fragen im Voraus
Nehmen Sie sich Zeit um ganz bewusst die für Sie richtigen Entscheidungen zu treffen.
Gerne beraten wir Sie zu Ihren Fragen, Vorstellungen und Wünschen und versuchen gemeinsam mit Ihnen in einem ausführlichen persönlichen Gespräch, das für Sie passende Arrangement zu finden.
Darüber hinaus ist es uns ein Anliegen, Ihren persönlichen Abschied zu gestalten und dabei alte Bräuche sowie Ihre individuellen Wünsche zu achten. Zuverlässig und umsichtig führen wir sämtliche Leistungen in Ihrem Sinne aus.
Dies ist einer der Schwerpunkte unserer Arbeit für Sie.
Wer muss im Todesfall benachrichtigt werden?
Leitfaden
Wer muss benachrichtigt werden? | Bestatter | Verbliebene oder Bestatter |
---|---|---|
Standesamt (Beurkundung des SF) | x | |
Friedhofsamt und Pfarramt | x | x |
Rentenstelle (gesetzliche Kasse u. Pension) | x | x |
Beantragung des Sterbevierteljahres (3-monatige Fortzahlung der gesetzl. Rente) | x | x |
Witwen- Witwerrente beantragen | x | |
Bei noch mindj. Kindern, Jugendlichen in Ausbildung Halbwaisenrente beantragen | x | |
Betriebsrenten und private Zusatzrenten | x | x |
Versorgungs- und Sozialamt | x | x |
Versicherungen Haftpflicht-, Unfall- Rechtschutz usw. abmelden oder ummelden | x | |
Lebens- und Sterbegeldversicherungen | x | x |
Arbeitgeber informieren | x | |
Banken informieren | x | |
Kredite, Darlehen, Leasingverträge etc. | x |
Sparverträge (Anlagen, Wertpapiere, Bausparverträge etc.) | x | |
Pflege- oder Altersheim kontaktieren Ausräumen des Zimmers | x | |
Vermieter informieren Mietvertrag ändern oder kündigen | x | |
Gas, Wasser, Strom, Müll abmelden bzw. ummelden | x | |
Rundfunkgebühren | x | |
Handyverträge kündigen | x | |
Abonnements oder Zeitschriften | x | |
PKW ummelden bzw. abmeldenBetriebsrenten und private Zusatzrenten | x | |
PKW-Versicherung ummelden bzw. abmelden | ||
Nachsendeauftrag bei der Post | x | |
Mitgliedschaften kündigen | x | |
Soziale Netzwerke bereinigen und E-Mail Adresse löschenLebens- und Sterbegeldversicherungen | x | |
Testament Notarielles = automatische Benachrichtigung Handschriftliches = Abgabe beim Notar am Wohnort | x |